Die Pflichtversicherungsgrenze sinkt!


Die derzeitige Bundesregierung hat mit Wirkung zum 1. Januar die Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesenkt. Die Grenze beläuft sich ab Januar 2011 auf 4 125 monatlich. Damit wird es viel mehr Personen möglich werden, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings sollte man seine Familiensituation überprüfen. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Mitversicherung der Angehörigen. Soweit die Ehefrau eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, stellt sich diese Frage nur noch bezüglich der Kinder. Meistens sind Kinder jedoch gesund, so dass ggf. über eine höhere Selbstbeteiligung ein niedriger Beitrag erzielt werden kann, ohne dass diese Beitragsermäßigung durch die tatsächlich zu leistende Selbstbeteiligung wieder aufgezehrt wird.

Man muss nur noch 12 Monate und nicht mehr 36 Monate über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen.


Dies ermöglicht vielen Personen, früher aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn nach der Gesetzesänderung wird die Pflichtversicherungsgrenze nunmehr bereits überschritten, wenn man 12 Monate lang mit seinem Bruttoeinkommen über den 4 125 Euro pro Monat lag. Für die Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze ist nicht das monatliche Einkommen, sondern das gesamte Jahresbruttoeinkommen maßgeblich. Dieses muss mehr als 49 500 Euro betragen. Erhält der Arbeitnehmer jeweils ein volles Monatsgehalt als Urlaubsgeld und als Weihnachtsgeld genügt dann schon ein Bruttogehalt von 3 536 Euro monatlich (aufgerundet auf den vollen Euro-Betrag), um über die Pflichtversicherungsgrenze zu gelangen.

Sonderregelung für Berufsanfänger


Berufsanfänger, die schon bei ihrem Berufseinstieg über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, dürfen sofort in die private Krankenversicherung wechseln und müssen nicht erst ein Jahr lang in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Vorteile aus dieser Neuregelung


Der Wettbewerb um die "freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen" wird ansteigen. Mit einer Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist dennoch nicht zu rechnen, aber die gesetzliche Krankenversicherung muss ihre Leistungen verbessern, um die "freiwilligen Versicherten" zu behalten. Oftmals ist es gerade bei jungen Menschen, die gut verdienen so, dass die private Krankenversicherung bessere Leistungen gegen geringere Beiträge anbietet.