Staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente

Riester Rente
Riester Rente

Als Riester Rente wird eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bezeichnet. Beiträge zur Riester Rente werden wahlweise durch staatliche Zulagen (Altersvorsorgezulage) oder durch Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) gefördert.

Für den maximalen Zulagenanspruch, müssen Sie ab dem Jahr 2008 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Beitrag aufwenden.

Altersvorsorgezulage im Überblick

Die Höhe der staatlichen Förderung in Form der Altersvorsorgezulage hängt vom persönlichen Einkommen und der Höhe der geleisteten Beiträge ab. Um den maximalen Zulagenanspruch auszuschöpfen, müssen Sie seit Jahr 2008 genau 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Jahresbeitrag aufwenden.

Grundzulage und Kinderzulage ab 2008 

  • 154 Euro für Alleinstehende und 228 Euro für Ehepartner
  • für jedes Kind haben Sie weiterhin 185 Euro Zulagenanspruch
  • für Kinder die ab 2008 geboren wurden - 300 Euro

Berufseinsteigerbonus

  • erhalten einmalig alle Riester Sparer unter 25
  • beträgt 200 Euro

Wer ist zulagenberechtigt?

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld oder Vorruhestandsgeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte wenn der Beitrag zur Rentenversicherungs aufgestockt wird
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen
  • Ehepartner aller Zulagenberechtigten
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen

Welche Riester Produkte gibt es?

  • Riester Rentenversicherung
  • Riester Fondssparplan
  • Riester Banksparplan

Die Riester Rentenversicherung ist die verbreitetste Form der Riester Rente, im Regelfall aber auch die teuerste aus Kostensicht. Sie kann als gewöhnliche private Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Nur bei der Riester Rentenversicherung gibt es eine Garantieverzinsung und somit bei Abschluss bereits garantierte Rentenzahlungen.

Der Riester Fondssparplan bietet hohe Renditechancen bei ausreichend langer Laufzeit, die Risiken halten sich dank der Kapitalgarantie für Riester Renten in Grenzen.

Der Riester Banksparplan ist das kostengünstigste Produkt, die Verzinsung richtet sich nach den marktüblichen Zinssätzen. Riester Banksparpläne sind vor allem für ältere Sparer interessant. Auch wenn eine Verwendung des Vertragsguthabens zum Erwerb von Wohneigentum fest geplant ist, empfiehlt sich ein Riester Banksparplan.

Vorteile der Riester Rente

Jeder Riesterberechtigte kann sich dank der staatlichen Förderung bereits mit kleinen Beiträgen eine ansehnliche staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen. Für jede Altersgruppe und jedes individuelles Risikoempfinden gibt es ein geeignetes Riesterprodukt.

Die Riester Rente ist zudem ALG II sicher, das heißt, sie wird nicht als Vermögen angerechnet. In der Ansparphase ist das Vertragsguthaben zudem pfändungssicher. Eine Riester Rente beinhaltet automatisch eine vollständige Kapitalgarantie auf alle eingezahlten Beiträge und Zulagen.

Die Nachgelagerte Besteuerung verschiebt die Steuerlast aus dem Erwerbsleben in das Rentenalter, was in Abhängigkeit der individuellen Situation einen beachtlichen Vorteil darstellen kann.

Nachteile der Riester Rente

Die Riester Rente kann nicht verkauft oder beliehen werden. Eine vorzeitige Entnahme ist ausschließlich im Rahmen des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum möglich. Eine förderschädliche Verwendung der Riester Rente führt automatisch zum Verlust aller erhaltenen Zulagen.

Zudem gibt es bei der Riester Rente kein vollständiges Kapitalwahlrecht. Der Sparer kann sich bei Rentenbeginn 30 % des Vertragsguthabens auszahlen lassen.

Leistungen aus der Riester Rente sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Rentenzahlungen werden zudem mit der Grundsicherung verrechnet, insbesondere für Geringverdiener und Langzeitarbeitslose daher ein potentielles Verlustgeschäft.