Staatlich geförderte Altersvorsorge Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente geht auf den ehemaligen Bundessozialminister Walter Riester zurück. Sie wurde konzipiert, um die Kürzung des gesetzlichen Rentenniveaus für Arbeitnehmer von 70 auf 67 % aufzufangen. Inzwischen ist auch das Pendant für Selbstständige und Freiberufler erhältlich, die so genannte Rürup Rente. Der Abschluss einer Riester Rente als Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist nahezu ein Muss für jeden Arbeitnehmer. So lohnt sich das Produkt dank der staatlichen Förderung durch die Altersvorsorgezulage oder die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für fast jeden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Riester-Rente nur dazu gedacht ist, die Kürzungen der gesetzlichen Rentenleistungen um 3 % abzufedern. Die eigentliche Altersvorsorgelücke, die sich durch die Einkommensdifferenz zwischen Berufsleben und Rentenalter ergibt, kann die Riester Rente in den seltensten Fällen schließen. Dazu wurde Sie jedoch auch nicht konzipiert. Wichtiger ist die Tatsache, dass dank der Riester Rente jeder Sparer auch mit noch so kleinem Budget sehr leicht etwas für die Altersvorsorge tun kann. In Konsequenz ergibt sich eine Attraktivität der Riester Rente vor allem dann, wenn entweder kinderreiche Familien mit eher geringem Einkommen oder aber Alleinstehende mit hohem Einkommen auf der Suche nach einer Zusatzaltersvorsorge sind. Riester Rente für Geringverdienende und kinderreiche FamilienUm die volle Förderung durch die Altersvorsorgezulage zu erhalten, müssen Riester Sparer ab 2008 genau 4 % ihres sozialversicherungspflichtigem Einkommens aus dem Vorjahr, abzüglich des Zulagenanspruchs, für ihre Altersvorsorge aufwenden. Die Altersvorsorgezulage wird in zwei Varianten gewährt, einmal als Grundzulage und einmal als Kinderzulage.
Für einen verheirateten Alleinverdiener mit einem sozialversicherungspflichtigem Jahreseinkommen aus 2007 von 30.000 Euro und zwei Kindern, ergäbe sich für 2008 ein Zulagenanspruch in Höhe von 678 Euro. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, muss er vier Prozent der 30.000 Euro Einkommen, abzüglich des Zulagenanspruchs, selbst aufwenden. Vier Prozent von 30.000 Euro wären 1.200 Euro, abzüglich der 678 Euro Zulagenanspruch müssten also 522 Euro Jahresbeitrag selbst aufgebracht werden. Das entspricht einer monatlichen Belastung von nur 43,5 Euro. Ergibt die Differenz aus Zulagenanspruch und vier Prozent des Einkommens einen negativen Betrag, das ist beispielsweise bei Geringverdienern der Fall, kommt der so genannte Sockelbeitrag zur Anwendung. Dieser ist gestaffelt nach Anzahl der Kinder.
Die Riester Rente ermöglicht also den Aufbau einer privaten Altersvorsorge, auch für diejenigen, deren freiverfügbaren Mittel eher gering sind. Gut verdienende Alleinstehende profitieren wiederum durch die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen. Sie können für 2008 maximal 2.100 Euro in ihre Riester Rente einbezahlen, die Höhe der steuerlichen Vorteile hängt dann vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Riester Rente kann in drei Varianten bespart werden. Der Riester Banksparplan eignet sich vor allem für ältere Sparer, im Rahmen dieses Produkts fallen normalerweise weder Abschlussgebühren noch Verwaltungsgebühren an. Der Riester Fondssparplan bietet jungen Sparern attraktive Renditechancen bei vollständiger Kapitalgarantie. Weiterhin kann auch eine Riester Rentenversicherung abgeschlossen werden. Diese ist in der Regel deutlich teurer als die beiden anderen Produkte, bietet dafür jedoch als einzige eine garantierte Verzinsung an. Altersvorsorge für Selbstständige - Die Rürup RenteSelbstständige und Freiberufler, die in der Regel nicht Riester Förderungsberechtigte sind, haben mit der Rürup Rente die Möglichkeit eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Rürup Fondssparpläne werden derzeit noch nicht angeboten, Angebote sind ab Ende 2007 zu erwarten. Neben den für die private Rentenversicherung typischen Nachteilen, kommt noch das Manko hinzu, dass Rürup Rentenverträge in der Regel nicht vererbt werden können. Eine Absicherung der Hinterbliebenen ist eigentlich nur über den Abschluss zusätzlicher Vertragsbestandteile möglich, die weitere Kosten verursachen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Rürup Rente läuft hingegen erst stufenweise an, so können 2008 nur 66 % der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Zum Ausgleich steigt die Besteuerung in der Auszahlungsphase ebenfalls nur stufenweise an, bei Renteneintritt ab 2040 müssen jedoch schon 100% der Auszahlungen versteuert werden. Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist daher vor allem ein sehr unflexibles Produkt, mit deutlich geringerer Förderung als die Riester-Rente. Sie lohnt sich normalerweise nur dann, wenn ein Selbstständiger einer vergleichsweise hohen Steuerbelastung ausgesetzt ist. Hier können dann bis maximal 20.000 Euro für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Sinkt der persönliche Steuersatz im Alter dann maßgeblich ab, erzielt der Rürup Sparer einen attraktiven Vorteil. Die Rürup Rente ist damit nicht generell ein schlechtes Produkt, der von ihr profitierende Personenkreis ist jedoch deutlich kleiner als der, der Riester Rente. Unser Tip: Warten Sie auf jeden Fall mit dem Abschluss einer Rürup Rente, bis die Angebote der Fondsgesellschaften auf dem Markt sind. |