Versicherung Leitfaden Unfall und Beruf Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Beiträge zur privaten Unfallversicherung richten sich nach dem Beruf des Versicherten und nach der Versicherungssumme. Zur Auszahlung kommt es, wenn der Versicherte eine schwere Verletzung im Rahmen eines Unfalls erleidet. Sie können als Einmalzahlungen oder in Form von monatlichen Beiträgen aufgebracht werden.

Die Leistung aus einer Unfallversicherung kann dann als monatliche Rente oder einmalig gezahlte Summe gewährt werden. Verliert der Versicherte beispielsweise einen Arm durch den Unfall, erhält er etwa 70 % der Unfallsumme. Bei Verlust einer Hand sind es nur noch 55 %. Sollen bestimmte Invaliditätsgrade besonders abgesichert werden, so ist dieses mit Hilfe der so genannten Progression möglich.

Ein wesentlicher Nachteil der Unfallversicherung besteht darin, dass Berufsunfähigkeit, die durch eine Krankheit ausgelöst wird, nicht abgesichert ist. In diesem Fall zahlt die private Unfallversicherung nicht.

Auch bei durch Alkohol verschuldeten Unfällen kann der Versicherte keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten. Besonders gefährliche Sportarten wie beispielsweise Fallschirmspringen, müssen sepparat abgesichert werden.

Grundsätzlich lassen sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mehr Risiken effizienter abdecken als mit einer Unfallversicherung. Dennoch hat diese ihre Berechtigung. Versicherte sollten jedoch abwägen, welcher Schutz der für Sie sinnvollere ist.

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