Versicherung und AbgeltungssteuerBesonders hart trifft diese Regelung jene Anleger, die Ihr Kapital in Aktien, Fonds, Zertifikate oder andere Wertpapiere investiert haben. Begünstigt werden allerdings kapitalbildende Versicherungen und Immobilienbesitzer. Folgende Änderungen ergeben sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer: Lebensversicherungen und Private RentenversicherungenBesteuerung von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen bis Ende 2004 Der gesamte Kapitalstock einer Lebensversicherung die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde, ist bei Inanspruchnahme einer einmaligen Auszahlung steuerfrei, vorausgesetzt die Lebensversicherung wurde mindestens 12 Jahre gehalten. Besteuerung von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ab 2005 Erträge aus Lebensversicherungen die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, müssen nur anteilig versteuert werden, vorausgesetzt die Lebensversicherung wurde mindestens 12 Jahre gehalten. Bei Wahl einer einmaligen Auszahlung in Höhe von 50 % der Erträge, bei monatlichen Leistungen gestaffelt nach dem Alter. Bei Rentenbeginn ab 65, müssen nur noch 18 % der Erträge versteuert werden. Riester Rente und Rürup RenteDer staatlichen Förderung der Riester Rente und der Rürup Rente steht die volle Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase gegenüber. Man spricht hier von einer nachgelagerten Besteuerung. Diese ist in der Regel ein Vorteil, da Leistungen aus Riester Rente und Rürup Rente zum persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, dieser ist normalerweise im Alter deutlich niedriger als im Berufsleben. Aus der Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich also keine Veränderungen für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Immobilienvermietete Immobilien Immobilien die als Kapitalanlage dienen, sprich vermietet werden, können bei Einhaltung der 10jährigen Spekulationsfrist auch in Zukunft steuerfrei verkauft werden. selbstgenutzte Immobilien Der steuerfreie Verkauf selbstgenutzer Immobilien, so genannter Wohnimmobilien, ist bei Einhaltung einer Spekulationsfrist von 2 Jahren steuerfrei. Aktien, Fonds und WertpapiereKursgewinne aus Wertpapieren oder Fondsanteilen waren bisher steuerfrei, wenn die zwölfmonatige Spekulationsfrist eingehalten wurde. In Zukunft unterliegen diese Gewinne der Abgeltungssteuer. Auch Ausschüttungen und Dividenden werden ab 2009 voll besteuert, derzeit gilt hier noch das Halbeinkünfteverfahren. Die Geldanlage in Aktien, Wertpapiere und Fonds verliert daher aus steuerlicher Sicht an Attraktivität. Dennoch gewährt der Gesetzgeber einen Bestandsschutz, wenn die Wertpapiere oder Fondsanteile bis spätestens zum 31.12.2008 erworben werden. Für Zertifikate gilt der Bestandsschutz allerdings nur bei Erwerb bis zum 14.03.2007. |
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